Informationen aus der Bauwirtschaft - September 2013

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ab erstem Tag Urteil des Bundesarbeitsgerichts

Der Arbeitgeber kann vom Arbeitnehmer die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit schon am ersten Tag der Erkrankung verlangen.
Diese Regelung eröffnet dem Arbeitgeber nicht nur das Recht der zeitlich früheren Anforderung, sondern daneben das Recht, den Nachweis der Arbeitsunfähigkeit durch Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung auch für Zeiten zu verlangen, die nicht länger als drei Tage andauern.

Für die Beschäftigten in Baubetrieben ist das Urteil unmittelbar anzuwenden, da keine tarifvertraglichen Regelungen bestehen, die dies ausdrücklich ausschließen.
(Urteil des Bundesarbeitsgerichts 5 AZR 886/11 vom 14. November 2012)

Übernahme von Auszubildenden Aktuelles ZDB-Merkblatt

Ergebnis der Tarifrunde 2013 war der Abschluss des Tarifvertrages zur Übernahme von Azubis im Baugewerbe. Dieser gewährt zwar keinen Übernahmeanspruch, sieht jedoch eine Mitteilungspflicht des Betriebes vor, falls eine Übernahme nicht beabsichtigt ist. Das aktuelle Merkblatt des ZDB mit einem Musteranschreiben erhalten Sie mit den anliegenden PDF Dokumenten.

Mitteilungsschreiben_an_Auszubildenden.pdf
Uebernahme_von_Auszubildenden_ZDB-Merkblatt.pdf

Werkverkehr - Anmeldepflicht wird stärker kontrolliert

Auch Bauunternehmen, die sogenannten Werkverkehr mit Kraftfahrzeugen über 3,5 t betreiben, müssen sich zur Werkverkehrsdatei des Bundesamtes für Güterverkehr anmelden. Diese - seit Jahrzehnten bestehende - Meldepflicht scheint in jüngster Zeit wieder verstärkt kontrolliert zu werden. Die Pflicht gilt für fast alle Bauunternehmen; ein Anmeldeformular schickt Ihnen der BVN auf Wunsch zu.

Aktuelles Seminar

Gerne möchten wir Sie auf nachstehendes Seminar des BVN aufmerksam machen.

Fallstricke im Baurecht

Jedes Jahr wächst die Anzahl der Regelungen und Gesetze, die Bauunternehmer einzuhalten haben. Eine Vielzahl von Fallstricken gilt es zu beachten. Dieses Seminar verschafft dem Auftragnehmer in sehr kurzer Zeit einen Überblick.

Termin: 13. November 2013 in Hannover

Nähere Informationen finden Sie unter
http://www.bvn.de/Veranstaltungen/Seminarbeschreibung_FallstrickeimBaurecht.pdf

Viele weitere auf das Baugewerbe zugeschnittene Weiterbildungsangebote finden Sie unter
http://www.bvn.de/Veranstaltungen

BAMAKA

Die BAMAKA - Einkaufsgesellschaft der Bauwirtschaft baut ihren Onlineauftritt weiter aus. Über den Online-Shop können jetzt einfach mehr als 30.000 Produkte bestellt werden. Vom Telekomvertrag über Maschinen bis zum Fuhrpark reicht das Angebot. Schauen Sie doch mal vorbei und nutzen Sie die günstigen Angebote, die Ihnen als Verbandsmitglied im BVN exklusiv zur Verfügung stehen.

www.bamaka.de

Herausgeber
Baugewerbe-Verband Niedersachsen
Baumschulenallee 12 . 30625 Hannover
Tel.: (05 11) 9 57 57-0 . kontakt@bvn.de

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