Tarifabschluss im Bauhauptgewerbe

Nach 21-stündigen Verhandlungen haben die Tarifvertragsparteien in der dritten Verhandlungsrunde am 5. April 2013 in Frankfurt einen Tarifabschluss für die rund 750.000 Beschäftigten im Bauhauptgewerbe erzielt.

Entgelte steigen um 3,2 % in West- und 4 % in Ostdeutschland

Das Verhandlungsergebnis sieht eine Lohnerhöhung von 3,2 % für die Beschäftigten in den alten Bundesländern und 4 % für die Beschäftigten in den neuen Bundesländern vor und tritt am 1. Mai 2013 für zwölf Monate in Kraft. Im April 2013 gelten noch die bisherigen Tarifentgelte (sog. „Nullmonat“).

Weiterer Verhandlungsgegenstand war die Angleichung des Mindestlohnes I in Ost- und Westdeutschland. Dieser soll in den kommenden vier Jahren schrittweise erhöht werden: Beginnend mit dem 1. Januar 2014 erreicht der Mindestlohn I am 1. Januar 2017 bundeseinheitlich das Niveau von 11,30 Euro. Der West-Mindestlohn wird bis dahin in vier Schritten um jeweils 5 Cent bzw. 10 Cent erhöht, der Ost-Mindestlohn ebenfalls in vier Schritten um jeweils 25 Cent bzw. 30 Cent. Auch die Tariflöhne sollen in den kommenden neun Jahren angeglichen werden. Gleichzeitig wurde eine Erhöhung des Mindestlohns II, der nur in den alten Bundesländern gilt, um vier mal 25 Cent auf 14,70 Euro zum 1. Januar 2017 vereinbart.

Darüber hinaus wurde eine Mitteilungspflicht des Ausbildungsbetriebes gegenüber dem Auszubildenden vereinbart, nach der dem Auszubildenden spätestens vier Monate vor Ablauf seiner Lehrzeit mitgeteilt werden muss, ob er übernommen wird oder nicht.

Es wurde eine Erklärungsfrist bis zum 3. Mai 2013 vereinbart.

Der Verhandlungsführer der Arbeitgeber, ZDB-Vizepräsident  Frank Dupré, erklärte dazu: „Aufgrund des Nullmonats im April und der Vertragsdauer von 13 Monaten ist die Lohnerhöhung für uns gerade noch vertretbar. Mit den weiteren Komponenten des erzielten Abschlusses hat uns die Gewerkschaft aber vieles abverlangt. Wir haben das Ergebnis daher nur schweren Herzens akzeptiert, um nach dem Stillstand der Baustellen im Winter nicht noch weitere Produktionsunterbrechungen zu provozieren.“ Weiter sagte Dupré: „Mit der Angleichung des Mindestlohnes I ist uns ein wichtiger Schritt zu einheitlichen Löhnen in Ost- und Westdeutschland gelungen. Insbesondere die Arbeitgeber aus den neuen Bundesländern haben durch ihre Bereitschaft, diesen Weg mitzugehen, wesentlich dazu beigetragen. Allerdings ist die gleichzeitig vereinbarte Erhöhung des Mindestlohns II in den alten Bundesländern eine dicke Kröte, die wir schlucken mussten.“

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