BVN Position: Aus- und Einbaukosten

Der Baugewerbe-Verband Niedersachsen positioniert sich zur Reform des Mängelgewährleistungsrechts: Regressmöglichkeiten des Bauunternehmers bei mangelhaften Baumaterialien müssen verbessert werden!

Hintergrund der Reform des Mängelgewährleistungsrechts ist die derzeitige Rechtslage, wonach Bauunternehmer bei mangelhaften Baumaterialien die sogenannten „Aus- und Einbaukosten“ nicht vom Lieferanten bzw. Hersteller ersetzt verlangen können.

Der Bauunternehmer, der mit seinem Auftraggeber einen Werkvertrag abschließt, hat einen bestimmten Erfolg herbei zu führen. Da der geschuldete Werkerfolg regelmäßig dann nicht erbracht ist, wenn das vom Unternehmer verarbeitete Material mangelhaft ist, hat der Unternehmer gegenüber dem Bauherrn für solche Materialmängel einzustehen.

Nach der derzeitigen Rechtslage muss der Bauunternehmer in einem solchen Fall das mangelhafte Material auf seine Kosten ausbauen, neues Material beschaffen und das neue, mangelfreie Material auf seine Kosten einbauen.

Der Lieferant bzw. Hersteller hat lediglich für die Ersatzlieferung des neuen Materials aufzukommen. Der Bauunternehmer bleibt in der Praxis auf den Aus- und Einbaukosten sitzen. Dies stellt für die Unternehmen insofern einen großen wirtschaftlichen Nachteil dar, weil die Aus- und Einbaukosten die Materialkosten regelmäßig um ein Vielfaches übersteigen.

Vollständige BVN Position zu Aus- und Einbaukosten

 

 

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