Zehn-Milliarden-Euro-Investitionsprogramm der Koalition - Sondermittel des Bundes für kommunale Investitionen

Spitzenpolitiker der Koalition haben sich auf die Verteilung des Zehn-Milliarden-Euro-Investitionsprogramms des Bundes geeinigt. Es wird um Sondermittel des Bundes für Investitionen in den Kommunen ergänzt.

Verteilung des Zehn-Milliarden-Euro-Investitionsprogramms

Das Zehn-Milliarden-Euro-Programm besteht aus sieben Milliarden Euro zusätzlicher Investitionsmittel für 2016 bis 2018 und drei Milliarden Euro nicht vorzunehmender Einsparungen in allen Ressorts zur Gegenfinanzierung des Betreuungsgeldes. Für die Energieeffizienz und Gebäudesanierung sollen dem Vernehmen nach 1,2 Milliarden Euro bereitgestellt werden.

Damit der Verkehr einen nennenswerten Anteil erhalten kann, war es notwendig, den Streit in der Koalition über die Verteilung der sieben Milliarden Euro auf unions- und SPD-geführte Ministerien zu überwinden. Dies scheint gelungen zu sein. Rund 4,5 Milliarden Euro sollen den Unionshäusern zufließen und auf die Ressorts Verkehr / digitale Infrastruktur, Verteidigung, Bildung und Innen zu verteilen sein. Dies eröffnet dem Verkehr und der Straße gute Aussichten, einen nennenswerten Milliardenbetrag zu erhalten. 2,5 Milliarden Euro sollen auf die „SPD-Ressorts“ Wirtschaft und Umwelt entfallen.

Fünf Milliarden Euro zusätzlich für Kommunen

Neben den Zehn Milliarden will der Bund – das ist neu – nun zusätzlich auch Investitionen der Kommunen auf zweierlei Weise fördern. Zum einen sollen finanzschwache Kommunen in 2017 zusätzlich 1,5 Milliarden Euro für Investitionen erhalten, zum anderen will der Bund über ein Sondervermögen 3,5 Milliarden Euro für kommunale Investitionen bereitstellen, die bis 2018 eingesetzt werden sollen. Es ist noch nicht bekannt, ob von der Förderung kommunaler Investitionen auch Straßen profitieren werden, weil der Bund hier Mittel nur unter Einbeziehung der Länder an die Kommunen leiten kann. Angesichts der Forderungen der Länder im Rahmen der Bodewig-Kommission nach einer Bundesförderung nachholender Sanierung von kommunalen Verkehrswegen sollte es möglich sein, die Länder für ein kooperatives Verhalten zu gewinnen und auf eine vollständige Weitergabe zu verpflichten.

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